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   BGH, 03.10.1989 - 1 StR 441/89   

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https://dejure.org/1989,2413
BGH, 03.10.1989 - 1 StR 441/89 (https://dejure.org/1989,2413)
BGH, Entscheidung vom 03.10.1989 - 1 StR 441/89 (https://dejure.org/1989,2413)
BGH, Entscheidung vom 03. Oktober 1989 - 1 StR 441/89 (https://dejure.org/1989,2413)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Verstoß gegen die Aufklärungspflicht durch Nichtvernehmen eines bei den Vernehmungen eingesetzten Dolmetschers - Abgrenzung von ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 109
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 03.10.1989 - 1 StR 441/89
    Wesentliche Anhaltspunkte dafür bilden der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder zumindest der Wille, Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich zu bestimmen (BGHSt 34, 124, 125 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]; BGH NStZ 1984, 413; BGH NJW 1979, 1259; 1985, 1035; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3, 4, 6, 8, 10; Handeltreiben 6, 9, 12, 14).

    In beiden Richtungen ergeben die Feststellungen des Landgerichts, daß es sich keinesfalls um eine ganz untergeordnete Tätigkeit des Angeklagten handelte, was für bloße Beihilfe spräche (vgl. BGHSt 34, 124, 125) [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86].

  • BGH, 04.10.1978 - 3 StR 232/78

    Verurteilung wegen unerlaubtem Handeltreiben mit Haschisch - Anforderungen für

    Auszug aus BGH, 03.10.1989 - 1 StR 441/89
    Wesentliche Anhaltspunkte dafür bilden der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder zumindest der Wille, Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich zu bestimmen (BGHSt 34, 124, 125 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]; BGH NStZ 1984, 413; BGH NJW 1979, 1259; 1985, 1035; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3, 4, 6, 8, 10; Handeltreiben 6, 9, 12, 14).

    Das gilt aber auch für das in demselben Vorgang liegende Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (vgl. dazu BGH NJW 1979, 1259; BGH NStZ 1983, 124; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 13; Eberth/Müller, Betäubungsmittelrecht 1982 § 29 Rdn. 19).

  • BGH, 15.05.1984 - 1 StR 169/84

    Voraussetzungen des Begriffs des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln -

    Auszug aus BGH, 03.10.1989 - 1 StR 441/89
    Wesentliche Anhaltspunkte dafür bilden der Grad des eigenen Interesses am Erfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder zumindest der Wille, Durchführung und Ausgang der Tat maßgeblich zu bestimmen (BGHSt 34, 124, 125 [BGH 24.06.1986 - 5 StR 153/86]; BGH NStZ 1984, 413; BGH NJW 1979, 1259; 1985, 1035; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Einfuhr 3, 4, 6, 8, 10; Handeltreiben 6, 9, 12, 14).
  • BGH, 15.07.1994 - 3 StR 315/94

    Generalprävention - Strafschärfung - Schuldangemessene Strafe

    Dies läßt - zumal in Anbetracht der nach der Erfahrung des Senats im Verhältnis zu vergleichbaren Fällen relativ hohen Strafe - besorgen, daß die Strafkammer dem Gedanken der Generalprävention ein zu hohes Gewicht beigemessen und dabei außer acht gelassen hat, daß dieser Strafzweck nur innerhalb des Spielraums für die schuldangemessene Strafe berücksichtigt werden darf (BGHSt 20, 264, 267; BGH StV 1990, 109).
  • BayObLG, 25.02.2003 - 4St RR 17/03

    Betäubungsmittelstrafrecht: Einfuhr von Betäubungsmitteln durch Körperschmuggel -

    Angesichts der gewichtigen Funktion, die dem Transport des Rauschgifts über die Grenze und damit in das Absatzgebiet zukommt, stellt die entgeltliche Tätigkeit eines Kuriers in aller Regel täterschaftliches Handeltreiben dar (BGH Urt. v. 3.10.1989 - 1 StR 441/89 -).
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